Kosten
Abgerechnet wird nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) 2,3-facher bis 3,5-facher Satz. Private Krankenkassen tragen die Kosten für die Behandlung, als Kassenpatient besteht die Möglichkeit, als Selbstzahler eine Behandlung in Anspruch zu nehmen, bzw. im Rahmen der Psychotherapie besteht die Möglichkeit des Kostenerstattungsverfahrens.